

§14a EnWG – Neue Spielregeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Mit dem Jahreswechsel ist die überarbeitete Fassung des §14a EnWG in Kraft getreten – und bringt spürbare Veränderungen für alle, die mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) wie Wärmepumpen, Ladepunkten oder ähnlichen Geräten arbeiten. Für Elektroinstallateure bedeutet das: Neue Anforderungen, mehr Verantwortung – und neue Chancen.
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